Ausbildung zum Freiballonführer / zur Freiballonführerin
Seit 2001 hat Sven Göhler die Lehrberechtigung zur Pilotenausbildung für Heißluftballone. Er ist für die Betreuung der Flugschüler und die praktische Ausbildung zuständig. Die theoretische Ausbildung mit anschließender Prüfung erfolgt im Block von ca. 12 Tagen in einer mit uns zusammenarbeitenden Ballonsportschule.
Voraussetzungen:
Das Mindestalter für den Beginn der Ausbildung als Freiballonführer beträgt 16 Jahre.
Folgende Unterlagen sind vor dem Ausbildungsbeginn vom Bewerber der Ballonsportschule vorzulegen:
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Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
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Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)
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polizeiliches Führungszeugnis Belegart B (beim Ordnungsamt zu beantragen)
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Auszug aus dem Verkehrszentralregister, beglaubigte Antragstellung beim:
Kraftfahrt-Bundesamt
Förderstr. 16
Postfach 2063
24932 Flensburg-Mürwik
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Erklärung, dass keine schwebenden Verfahren gegen Sie anhängig sind (formlos)
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Teilnahmebescheinigung über Lehrgang „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ (8 Doppelstunden)
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3 Passbilder
Ausbildung:
Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 20 Fahrstunden, davon 5 Stunden bei einer Außentemperatur von unter 0o C und 5 Stunden bei einer Außentemperatur von über 20o C. Diese gesetzliche Mindestforderung beinhaltet auch das Absolvieren von 50 Starts und Landungen.
Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 60 Theoriestunden in den letzten drei Jahren vor Ablegen der Prüfung. Der Unterricht und die Prüfung erstrecken sich auf die Fachgebiete:
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Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften
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Navigation
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Meteorologie
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Aerostatik
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allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik
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Verhalten in besonderen Fällen und bei Unfällen
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menschliches Leistungsvermögen
Jeder Bewerber sollte vor der praktischen Prüfung ein Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst erworben haben. In den meisten Fällen wird im Anschluss an die theoretische Ausbildung ein Lehrgang zum Erwerb des BZF II (Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis in deutsch) und BZF I (englisch) angeboten.
Zur praktischen Ausbildung gehört auch die Rückholertätigkeit am Boden. Sie müssen schließlich wissen, was Sie ihren späteren "Verfolgern" oder "Rückholer" zumuten können.
Prüfung:
Die theoretische Prüfung kann abgelegt werden, wenn die 60 Theoriestunden und 10 Fahrstunden absolviert sind. Die schriftliche Prüfung erfolgt meistens direkt nach der theoretische Ausbildung.
Die praktische Prüfung wird nach Abschluss der Fahrausbildung durchgeführt und muss innerhalb eines Jahres nach der abgelegten theoretischen Prüfung stattfinden. Sie besteht aus einer Fahrt von ca. 1 - 2 Stunden mit einem von der Zulassungsbehörde bestellten Prüfer.
Luftfahrerschein:
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie den Luftfahrerschein für Privatluftfahrzeugführer, mit dem Beiblatt D für Heißluftballone. Sie sind dann berechtigt Heißluftballone am Tage zu betreiben.
Die Erlaubnis ist 24 Monate gültig und wird, wenn zwei Fahrten innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt wurden, wobei eine innerhalb der letzten 12 Monate durchgeführt worden sein muss und ein neues Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis vorliegt, um weitere 24 Monate verlängert.
-Preis auf Anfrage-